Pflegerische Dienstleistungen
Die Pflegeleistungen werden nach Krankenkassenversicherungsgesetz (KVG) von den Krankenkassen in der Grundversicherung übernommen.
Eine ärztliche Verordnung ist in allen Fällen Voraussetzung.
Was bezahlt die Krankenkasse nicht?
Hauswirtschaftliche Leistungen
Hauswirtschaftliche Leistungen sind im KVG nicht versichert. Die Krankenkassen bieten jedoch Zusatzversicherungen an, in welchen auch diese Kosten auf ärztliche Verordnung hin ganz oder teilweise übernommen werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.